• Verschärfte Regeln im Sport und der Gastronomie

    Liebe RTV-Mitglieder,

    die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 22. November 2021 in Kraft und ist gültig bis zum 15. Dezember 2021!

    Wie angekündigt, gelten ab 22. November 2021 in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.

    Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

    • Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G (geimpft oder genesen), auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und -leiter.
    •  In Gaststätten/Vereinsheimen gilt 2G. (Weihnachtsfeiern, Mannschaftssitzungen)
    • Soweit der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mittels QR-Code erfolgt, ist dieser vom Übungsleiter/Verantwortlichen mit der CovPass Check-App des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen. Der Identitätsabgleich erfolgt weiterhin anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.

    Sportausübung Innenraum/indoor

    • Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:
      • Personen, die geimpft oder genesen sind
      • Kinder bis zur Einschulung,
      • Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
      • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und getestet sind.
    • Maskenpflicht in allen Sportstätten und im RTV-Turnerheim bis zum Erreichen des (Trainings-)Platzes, sowie in den Garderoben und WC-Anlagen, sofern sich dort unterschiedliche Gruppen begegnen
    • Maskenpflicht in allen Eltern-Kind- und Abenteuerturngruppen für die Eltern

    Alle Übungsleiter sind angehalten entsprechend in ihren Gruppen die Nachweise zur 2G-Regel zu kontrollieren und auf den Mannschafts- und Gruppenlisten zu dokumentieren. Wir werden die Listen stichprobenartig im Training kontrollieren. Alle Sportler bitten wir daher ihren Impfpass in den nächsten Tagen im Training dabei zu haben.

    Wir möchten unsere Mitglieder, Trainer und Mitarbeiter bestmöglich schützen und den Sportbetrieb so lange wie möglich aufrecht erhalten. Daher werden wir die Maßnahmen strikt einhalten und kontrollieren.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung. Bleibt gesund!

    Herzliche Grüße
    Geschäftsstellenleitung


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