Satzung

Auszug aus der Satzung des Rellinger Turnvereins

Stand: 26.07.2017 (Eintragung ins Vereinsregister)

Der RTV ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell neutral.

§ 1 Name und Sitz
Der Name des Vereins lautet Rellinger Turnverein von 1900 e.V., nachfolgend RTV genannt. Der RTV ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pinneberg (VR 485 Pi) eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des RTV ist die Förderung des Sports; des Breiten- und des Leistungssports. Er stellt seinen Mitgliedern die dafür erforderlichen Einrichtungen zur Benutzung zur Verfügung. Der RTV unterstützt die unmittelbare Förderung der Mitglieder durch regelmäßiges Training, Teilnahme an Sportwettbewerben und Meisterschaften.
 
§ 4 Mitgliedschaften des Vereins
Mitglieder des RTV unterwerfen sich mit Beitritt zum RTV den Satzungen, Ordnungen, Bestimmungen der Verbände.
 
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

Dem RTV ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt nach Vorstandsbeschluss. Minderjährige Vereinsmitglieder können die Mitgliedschaft im RTV nur erwerben, wenn alle gesetzlichen Vertreter in den Mitgliedsschaftsvertrag schriftlich eingewilligt haben.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt kann nur durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle erfolgen, mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsschluss. Sportarten mit Sonderbeitrag müssen schriftlich in der Geschäftsstelle gekündigt werden.

§ 9 Beitragsleistungen und Pflichten
Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag und ein Kostenbeitrag für die Aufnahme zu leisten. Die Höhe der Jahresbeiträge und den Kostenbeitrag für die Aufnahme setzt die Mitgliederversammlung fest. Der Einzug der Beiträge erfolgt in vierteljährlichen Teilbeträgen zu Beginn eines jeden Quartals. Der RTV ist berechtigt, für höhere Ausgaben einzelner Abteilungen Abteilungsbeiträge zu erheben.
 
§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte: Benutzung der Vereinseinrichtungen, Recht auf Mitgliedschaft in allen Abteilungen, Teilnahme an den Mitgliederversammlungen, aktives und passives Wahlrecht (Vollmitglied).
Pflichten: Zahlung der Mitgliedsbeiträge und alles zu unterlassen, was sich vereinsschädigend auswirken kann.

§ 27 Datenverarbeitung und Internet
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des RTV werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im RTV gespeichert, übermittelt und verändert.
 
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