Liebe RTV-Mitglieder,
die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 22. November 2021 in Kraft und ist gültig bis zum 15. Dezember 2021!
Wie angekündigt, gelten ab 22. November 2021 in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.
Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:
Sportausübung Innenraum/indoor
Alle Übungsleiter sind angehalten entsprechend in ihren Gruppen die Nachweise zur 2G-Regel zu kontrollieren und auf den Mannschafts- und Gruppenlisten zu dokumentieren. Wir werden die Listen stichprobenartig im Training kontrollieren. Alle Sportler bitten wir daher ihren Impfpass in den nächsten Tagen im Training dabei zu haben.
Wir möchten unsere Mitglieder, Trainer und Mitarbeiter bestmöglich schützen und den Sportbetrieb so lange wie möglich aufrecht erhalten. Daher werden wir die Maßnahmen strikt einhalten und kontrollieren.
Vielen Dank für Eure Unterstützung. Bleibt gesund!
Herzliche Grüße
Geschäftsstellenleitung
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